Beschreibung:
Der Gesetzgeber sieht für Fahren unter Cannabiseinfluss eine Ordnungswidrigkeitsanzeige vor. Daneben hat sich aber seit Anfang des Jahrtausends eine andere staatliche Maßnahme gegen Cannabiskonsumenten etabliert: Das Verwaltungsrecht.
Selbst wenn man gar nicht am Steuer saß, kann es sein, dass die Führerscheinstelle den Führerschein wegen grundsätzlicher Zweifel an der Fahreignung entzieht, wenn sie von mehr als einmaligen Cannabiskonsum erfährt. Bei BTM-Ermittlungsverfahren kann es passieren, dass eine Geringe Menge zum Eigenbedarf strafrechtlich völlig ohne Konsequenzen bleibt, der Führerschein aber dennoch entzogen wird. Fachärztliches Gutachten, Drogenscreenings, MPU: Die Kosten hierfür übersteigen die Strafe im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsrechts meist deutlich!
Wird das Führerschein-Verwaltungsrecht als Ersatzstrafrecht missbraucht? Was kann auf Landes- oder Bundesebene geändert werden, um mehr Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sicherheit im Führerscheinrecht zu erreichen?