Beschreibung:
Das CanG hat auch zu Verbesserungen beim Führerscheinrecht geführt. Der THC-Grenzwert wurde auf ein realistischeres Maß angehoben und die Sanktionsspirale wurde derjenigen bei Alkohol angenähert. Doch bei den ebenfalls vom Gesetzgeber vorgesehenen Speicheltests gibt es bisher keinen Fortschritt, obwohl sie schon länger bei der Polizei verschiedener Bundesländer im Probebetrieb sind. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat den Auftrag, die Praktikabilität von Speicheltests zu begutachten und ggf. Cut-Off-Werte für die Tests vorzuschlagen. Doch es gibt immer noch keine aktuelle Stellungnahme. Woran liegt das? Werden wir jemals die unwürdigen Urintests, die teils noch Wochen nach dem letzten Konsum positiv ausfallen, gegen die smarteren Speicheltests ersetzen können, die einen zeitnahen Konsum anzeigen?
Möglicherweise werden wir in dieser Session auch die Vorgaben aus den MPU-Richtlinien und ihre Auswirkungen auf Betroffene thematisieren.