Beschreibung:
Die “Sorge um unsere Jugend” ist in der Legalize-Debatte allgegenwärtig. Viele befürchten, dass mehr Jugendliche anfangen zu konsumieren – mit entsprechend negativen Folgen. Daten, Fakten und Studien stützen diese Ängste nicht. Insbesondere unter Jugendlichen gab es in Kanada und den Legalize-Staaten der USA nach der Legalisierung keinen Konsumanstieg. Dennoch ist es sinnvoll, sich Gedanken über optimale Regeln im Sinne des Jugendschutzes zu machen, da bei jungen Menschen die Risiken des Cannabiskonsums am größten sind.
Auszug DHV-Eckpunkte:
“Mit den Einnahmen aus der Cannabissteuer sollten Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote insbesondere für Jugendliche verstärkt werden. Jugendliche, die mit Eigenverbrauchsmengen oder beim Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit auffallen, werden ebenso wenig bestraft wie Erwachsene und genauso behandelt wie Jugendliche mit Tabak. Bei wiederholter Auffälligkeit hat das Jugendamt die Möglichkeit, die Familie anzusprechen. Das gilt ebenso, wenn im privaten Bereich Hinweise auftauchen, die auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls hindeuten, z.B. wenn Eltern ihren Kindern schon früh regelmäßigen Cannabiskonsum ermöglichen. Das Jugendschutzgesetz gilt entsprechend wie bei Alkohol bzw. Tabak und muss ggf. mit konkretem Bezug auf Cannabis angepasst werden. Lediglich der kommerzielle Verkauf von Cannabis an Jugendliche mit Gewinnerzielungsabsicht sollte bestraft werden. Der Zugang zu den Cannabisfachgeschäften ist nur Erwachsenen gestattet.”
Zu folgenden Fragen werden wir diskutieren und Meinungsbilder einholen:
- Soll der Zugang zu Cannabisgeschäften und Anbauclubs nur Erwachsenen gestattet werden?
- Ja, grundsätzlich nur Erwachsene.
- Nein, Jugendliche sollen grundsätzlich in die Verkaufsstellen dürfen.
- Nein, auch Jugendliche, aber nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten.
- Nein, auch Jugendliche in Begleitung, aber nur ohne lokale Konsummöglichkeit.
- Sollten Erwachsene (Eltern, ältere Geschwister, 18-jährige Kumpel) bestraft werden, wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht Cannabis an Jugendliche weitergeben?
- Sollten Jugendliche weiterhin bestraft oder standardmäßig zu Präventionskursen verpflichtet werden, wenn sie mit Eigenbedarfsmengen aufgegriffen werden?
- Sollten Polizei oder Jugendamt die Eltern kontaktieren, wenn Jugendliche in der Öffentlichkeit Cannabis konsumieren?
- Sollte bei der Verpackung eine Verwechslungsgefahr mit anderen handelsüblichen Lebensmitteln, insbesondere Süßigkeiten für Kinder etc., ausgeschlossen werden?
Folgendes Meinungsbild hat sich ergeben: