Sicherheit und Transparenz – Was muss draufstehen?

Juni 18, 2022 @ 17:00 - 18:30

  • Legalisierungsmodell
  • Bühne 2: Restaurant

Beschreibung:

Damit die Konsumenten sicher, informiert und aufgeklärt ihre Cannabisprodukte genießen können, sollte es entsprechende Angaben auf der Verpackung geben. Wir stellen zur Debatte, welche sicherheitsbezogenen Informationen nötig sind und in welcher Form Hinweise deklariert werden müssen.

Auszug DHV-Eckpunkte:

“Auf jeder Verkaufseinheit müssen Angaben gemacht werden zu Herkunft, Produktionszeit, Produktionsmethode (Indoor, Gewächshaus, Outdoor, Anbaumedium) sowie THC- und CBD-Gehalt. Optional können weitere Cannabinoide und Terpene zur Verbraucherinformation angegeben werden. Insbesondere bei essbaren Produkten sind genaue Angaben zur Dosierung notwendig. Auch zusätzlich zugesetzte Cannabinoide müssen deklariert werden. (Halb-)Synthetische psychoaktive Substanzen, die Cannabinoide nachahmen, aber nicht natürlich in der Pflanze vorkommen, werden ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten auch für Cannabisprodukte die jeweils üblichen Kennzeichnungspflicht, z.B. zur Nettofüllmenge, zu den Nährwertangaben bei Edibles etc., […] Mit jeder Verkaufseinheit werden Warnhinweise geliefert, die vor den Risiken bei Schwangerschaft und im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr warnen. Außerdem wird auf das Risiko der Überdosierung bei oralem Konsum und auf mögliche Atemwegserkrankungen durch Rauchen hingewiesen. Dazu kommen Informationen, dass Cannabisprodukte von Kindern fernzuhalten sind und allgemeine Safer-Use-Hinweise, z.B. Konsum vorzugsweise per Vaporizer,  kein Mischkonsum mit anderen Drogen, insbesondere Tabak etc.”

Zu folgenden Fragen werden wir diskutieren und Meinungsbilder einholen

  1. Welche Warnhinweise sind nötig?
  • Straßenverkehr 
  • Schwangerschaft
  • Aufbewahrung außer Reichweite von Kindern 
  • Risiko der Überdosierung, insb. bei oralem Konsum (Edibles) 
  • mögliche Atemwegserkrankungen durch Rauchen
  • – allgemeine Safer-Use-Hinweise (z.B. Konsum vorzugsweise per Vaporizer, kein Mischkonsum mit anderen Drogen etc.)
  • – Wechselwirkungen mit Medikamenten 
  • Was evtl. noch? -> freies Textfeld
  1. Welche Verbraucherinformationen sind nötig?
  • THC-Wert
  • CBD-Wert
  • weitere Cannabinoide
  • Terpene
  • Sortenname
  • Anbauort
  • Erntezeitpunkt 
  • MHD
  • Wirkprofil
  • Was evtl. noch? -> freies Textfeld
  1. In welcher Form sollen die Warnhinweise dargestellt werden? 
  • Beipackzettel
  • Piktogramme
  • QR-Code/Website/Landing Page
  • Packungsbeschriftung
  1. Welche Warnhinweise und Verbraucherinformationen müssen nicht direkt auf die Verpackung und können z.B. auf eine Landing Page?
  • Straßenverkehr 
  • Schwangerschaft
  • Aufbewahrung außer Reichweite von Kindern 
  • Risiko der Überdosierung, insb. bei oralem Konsum (Edibles) 
  • mögliche Atemwegserkrankungen durch Rauchen
  • allgemeine Safer-Use-Hinweise (z.B. Konsum vorzugsweise per Vaporizer, kein Mischkonsum mit anderen Drogen etc.)
  • Wechselwirkungen mit Medikamenten 
  • THC-Wert
  • CBD-Wert
  • weitere Cannabinoide
  • Terpene
  • Sortenname
  • Anbauort
  • Erntezeitpunkt 
  • MHD
  • Wirkprofil
  • Was evtl. noch? -> freies Textfeld

      5.  Sollte der Verkauf von unverpacktem Cannabis erlaubt werden?

  • Ja
  • Ja, aber nur mti Beipackzettel
  • Nein

Folgendes Meinungsbild hat sich ergeben:

Speakers

Florian Rister

Florian Rister

Kampagnenmanager, Deutscher Hanfverband
Micha Greif

Micha Greif

Referent, BvCW
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