Beschreibung:
Bislang werden Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht diskriminiert. Dies gilt sowohl bei Besitzmeldungen ohne Straßenverkehrsbezug als auch bei der Definition einer sogenannten Rauschfahrt. Cannabiskonsumenten wird regelmäßig der Führerschein abgenommen, obwohl diese vollkommen nüchtern oder gar nicht gefahren sind. Was muss sich also juristisch ändern, welche THC-Grenzwerte und Messverfahren sind geeignet und wissenschaftsbasiert und welche gesetzlichen Änderungen muss es dazu auf Bundes- oder Landesebene geben?
Auszug DHV-Eckpunkte:
“Im Zuge der Legalisierung ist im Verkehrsrecht eine Gleichbehandlung von Cannabis mit Alkohol einzuführen. Wir fordern daher die Streichung von Cannabis aus der Anlage § 24 a StVG und die Erhöhung des THC-Grenzwertes auf 5-10 ng analog zur Promille-Grenze bei Alkohol sowie eine Angleichung der Sanktionen. Auch hier gilt das Prinzip der Amnestie: Wer vor Inkrafttreten der neuen Regelungen seinen Führerschein wegen einer Fahrt mit unter 5 ng verloren hat, erhält die Fahrerlaubnis zurück.”
Zu folgenden Fragen werden wir diskutieren und Meinungsbilder einholen:
- Sollen wir uns dafür einsetzen, dass langfristig kein THC-Wert zur Definition einer Drogenfahrt herangezogen wird, sondern andere Tests (Reaktion, Gleichgewicht etc.), sobald diese wissenschaftlich valide vorgelegt werden?
- Braucht es eine Abstufung für versicherungsrelevante Werte?
Folgendes Meinungsbild hat sich ergeben: