Beschreibung:
Das Verkaufspersonal in den Fachgeschäfte soll Hintergrundwissen zur Cannabiskultur mitbringen sowie Kunden angemessen beraten können bzgl. Produktvielfalt, Sorten und Konsumform. Dazu müssen die angehenden Fachverkäufer entsprechend geschult und ausgebildet sein. Doch welche Kenntnisse sind nötig und über welchen Bildungsweg sollen diese vermittelt werden?
Auszug DHV-Eckpunkte:
“Das Personal in den Fachgeschäften muss geschult sein in Bezug auf Sorten, Kultur und Konsumberatung, aber auch in Bezug auf Hilfsangebote. Ausführliches Info-Material zu Hilfsangeboten sowie zu Wirkungen, THC-CBD-Verhältnis und den Risiken des Konsums muss in den Fachgeschäften sichtbar zur Verfügung stehen.”
Zu folgenden Fragen werden wir diskutieren und Meinungsbilder einholen:
- Auf welche Art sollte angehendes Verkaufspersonal geschult werden?
- Schulungen/Workshops
- offizielle Berufsausbildung
2. Wie lange sollte eine Schulung ggf. dauern?
- Tage
- Wochen
- Monate
- Gibt es schulische Anforderungen/Voraussetzungen?
BBR – Berufsbildungsreife
- MSA- Mittlerer Schulabschluss
- Fachhochschulreife
- Abitur
- Welche Inhalte sollten dabei vermittelt werden?
- Cannabis-Kultur, national und international
- Sortenkunde
- Konsumformen
- sichere Lagerung
- Erste Hilfe für Überdosierte
- pharmakologische Fragen (Wirkungsweise von THC/CBD, Rezeptoren etc.)
- medizinische Fragen (Grundlagen der medizinischen Anwendung & Indikationen)
- Risiken des Cannabiskonsums
- Kenntnisse über lokale Beratungsstellen
- Grundlagen bzgl. Suchtentwicklung und Abhängigkeit/ Kenntnisse über riskante Konsummuster
- + offenes Feld für weitere Vorschläge
5. Sollen Personen mit Vorstrafen als Verkaufspersonal ausgeschlossen werden?
Falls ja: Ausschluss
- bei allen BTM-Vergehen
- nur bei Delikten mit Gewaltanwendung und Waffen
Folgendes Meinungsbild hat sich ergeben: