Braucht es Höchstmengen – im Geschäft, unterwegs und zuhause?

Juni 18, 2022 @ 9:30 - 11:00

  • Legalisierungsmodell
  • Bühne 1: Loft

Beschreibung:

Konkrete Höchstmengen für Abgabe und Besitz werden sich kaum vermeiden lassen. Es gibt international bisher kein einziges Beispiel ohne solche Obergrenzen. Aber für welche Höchstmengen sollte sich der DHV bei den verschiedenen Produktarten einsetzen? Oder sollten wir ohne einen eigenen Vorschlag in die Verhandlungen gehen? Auf jeden Fall muss es unterschiedliche Regelungen geben für den Besitz in der Öffentlichkeit und Zuhause, um die Ernte aus Eigenanbau zu berücksichtigen. Und auch dafür gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen in der Community…

Auszüge DHV-Eckpunkte:

“In den Fachgeschäften dürfen nicht mehr als 50 Gramm Cannabisprodukte auf einmal an einen Kunden verkauft werden. Entsprechend sollten Privatpersonen im öffentlichen Raum höchstens 50 Gramm Cannabis besitzen bzw. transportieren dürfen.” 

(Fußnote: Wir halten eine Mengenbegrenzung pro Verkaufsvorgang und für den Besitz in der Öffentlichkeit nicht zwingend für notwendig, bei Alkohol gibt es schließlich auch keine Obergrenze und wir erwarten keinen Weiterverkauf in größerem Umfang von Ware aus den Fachgeschäften. Um die staatliche Kontrolle des Marktes aufrecht zu erhalten und Steuerhinterziehung durch Schwarzverkäufe zu vermeiden, halten viele aber eine Obergrenze für notwendig. Das hilft nach deren Ansicht, zwischen Eigenverbrauch und Handel zu differenzieren. Jedenfalls dürfte eine Regelung ganz ohne Obergrenze schwer durchsetzbar sein. Denn international gibt es kein einziges Beispiel ohne eine Obergrenze für privaten Cannabisbesitz. Unser Mengenvorschlag von 50 Gramm ist weniger restriktiv als die meisten in Deutschland diskutierten Vorschläge (bzw. geltenden Regelungen) oder die aktuell eingeführten legalen sieben Gramm in Malta, entspricht aber den ein bis zwei Unzen, die in US-Staaten mit Cannabislegalisierung üblich sind.)

Zu folgenden Fragen werden wir diskutieren und Meinungsbilder einholen:

1. Soll es Höchstmengen beim Verkauf und für den Besitz in der Öffentlichkeit geben?
  Soll dies ggf. grundsätzlich für alle Produktarten/Konsumeinheiten gelten (z.B. Edibles nach THC-Gehalt)?
  Soll die Obergrenze nur für “Rohprodukte” wie Hanfblüten, Hasch, Konzentrate gelten?
  Wie hoch sollte diese Grenze für Hanfblüten, Hasch, Konzentrate ggf. sein?

  • 10
  • 30
  • 50
  • 100

2. Soll es Höchstmengen für den Besitz zuhause geben?
  Soll die Höchstmenge ggf. nur für Grower gelten?
  Wie hoch sollte die Höchstmenge für zuhause ggf. sein?

  • 250
  • 500
  • 1000
  • 2000

Folgendes Meinungsbild hat sich ergeben:

Speakers

Georg Wurth

Georg Wurth

Geschäftsführer, Deutscher Hanfverband
Ugur Sever

Ugur Sever

Twitter-Aktivist
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